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Kündigung von Versicherungspolicen – C1 Broker Portugal

Bei C1 Broker Portugal unterstützen wir unsere Kunden bei der Verwaltung ihrer Versicherungsverträge, einschließlich Anträgen auf Kündigung, Nichtverlängerung, Änderung oder Ersatz von Policen.

Es ist wichtig klarzustellen, dass die Kündigung einer Versicherungspolice in Portugal dem geltenden rechtlichen Rahmen, den vertraglichen Bedingungen der Police sowie der Prüfung und Bestätigung durch die zuständige Versicherungsgesellschaft unterliegt.

C1 Broker handelt als Versicherungsvermittler/Makler. Unsere Aufgabe besteht darin, Informationen bereitzustellen, den Kunden zu unterstützen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag an den Versicherer weiterzuleiten. Die endgültige Entscheidung über die Annahme der Kündigung, das Wirksamkeitsdatum, eine eventuelle Prämienrückerstattung oder die Ausstellung von Korrekturdokumenten liegt gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen bei der Versicherungsgesellschaft.

Wichtiger Hinweis: Anträge auf Nichtverlängerung von Policen mit automatischer Verlängerung müssen gemäß Artikel 115 Absatz 1 des Rechtsrahmens für Versicherungsverträge mindestens 30 Tage vor dem Verlängerungsdatum schriftlich eingereicht werden. Anträge, die außerhalb dieser Frist eingereicht werden, können die automatische Verlängerung der Police oder die Erhebung der entsprechenden Prämie möglicherweise nicht verhindern. C1 Broker wird den Antrag weiterleiten und überwachen, die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Versicherer.

1. Legal Framework

Der Versicherungsvertrag in Portugal wird unter anderem durch den Rechtsrahmen für Versicherungsverträge, eingeführt durch das Gesetzesdekret Nr. 72/2008 vom 16. April, geregelt. Diese Gesetzgebung regelt unter anderem Fragen wie den Abschluss, die Dauer, die Verlängerung, die Zahlung der Prämie, die Kündigung, den Rücktritt und die Beendigung von Versicherungsverträgen.

Gemäß Artikel 41 Absatz 1 des Rechtsrahmens für Versicherungsverträge verlängert sich ein Versicherungsvertrag, der für eine ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit jeweils um weitere Zeiträume von einem Jahr.

Die Kündigungserklärung zur Verhinderung der automatischen Verlängerung muss die geltende gesetzliche Frist einhalten. Artikel 115 Absatz 1 des Rechtsrahmens für Versicherungsverträge legt fest, dass die Mitteilung durch eine schriftliche Erklärung an den Empfänger mit einer Mindestfrist von 30 Tagen vor dem Verlängerungsdatum erfolgen muss.

Das bedeutet, dass ein Kunde, der die automatische Verlängerung einer Police verhindern möchte, den Antrag schriftlich mindestens 30 Tage vor dem Verlängerungs-/Erneuerungsdatum einreichen muss.

2. Kündigung, Nichtverlängerung, Widerruf und Rücktritt: unterschiedliche Konzepte

Nicht alle Anträge auf „Kündigung“ haben dieselbe rechtliche Bedeutung. In der Praxis können mehrere unterschiedliche Situationen auftreten.

Nichtverlängerung oder Kündigungserklärung – Eine Nichtverlängerung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer verhindern möchte, dass sich die Police für einen weiteren Vertragszeitraum verlängert. In solchen Fällen muss der Antrag schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestfrist von 30 Tagen vor dem Verlängerungsdatum eingereicht werden, sofern kein besonderer vertraglicher oder gesetzlicher Rahmen gilt.

Widerruf im gegenseitigen Einvernehmen – Der Widerruf bezeichnet die Beendigung des Vertrags durch Vereinbarung zwischen den Parteien. Er hängt von der Zustimmung des Versicherers und den für den Vertrag geltenden Bedingungen ab.

Rücktritt – Ein Rücktritt liegt vor, wenn eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht, die eine Beendigung des Vertrags vor seinem Ablauf erlaubt. Dies kann vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, einer Änderung der Umstände oder eines anderen gesetzlich oder in der Police vorgesehenen Grundes abhängen.

Annullierung oder Korrektur der Police – In bestimmten Fällen kann es sich um die Korrektur von Daten, eine Annullierung aufgrund eines Fehlers, den Ersatz durch eine andere Police oder eine administrative Berichtigung handeln. Diese Anträge werden vom Versicherer im Einzelfall geprüft.

3. Die 30-Tage-Frist zur Verhinderung der Verlängerung

Wenn sich die Police automatisch verlängert, muss der Antrag auf Nichtverlängerung mit einer Mindestfrist von 30 Tagen im Voraus vor dem Verlängerungsdatum eingereicht werden.

Beispiel: Wenn sich eine Police am 1. Mai verlängert, muss der Antrag auf Nichtverlängerung mindestens 30 Tage vor diesem Datum beim Versicherer eingereicht werden.

Anträge, die außerhalb dieser Frist eingereicht werden, können die automatische Verlängerung der Police oder die Erhebung der entsprechenden Prämie möglicherweise nicht verhindern.

C1 Broker kann den Antrag an den Versicherer weiterleiten und den Kunden unterstützen, kann jedoch die Annahme von Anträgen, die außerhalb der geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Frist eingereicht werden, nicht garantieren.

4. Die Rolle von C1 Broker

C1 Broker handelt als Versicherungsvermittler/Makler. Gemäß Artikel 31 des Gesetzes Nr. 7/2019 vom 16. Januar muss der Vermittler dem Kunden angemessene Informationen über seine Identität, Registrierung, die Eigenschaft, in der er handelt, Vergütung, Beschwerdeverfahren, ob Beratung erbracht wird, sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Angaben bereitstellen.

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kündigungsanträgen kann C1 Broker:

  • den Kunden über die allgemein geltenden Verfahren informieren;
  • die üblicherweise erforderlichen Unterlagen angeben;
  • den Antrag des Kunden entgegennehmen;
  • den Antrag an den Versicherer weiterleiten;
  • den Fortschritt des Antrags überwachen;
  • eine Bestätigung der Entscheidung des Versicherers anfordern;
  • den Kunden bei der Beschaffung von Belegen, Rückerstattungen, Bescheinigungen oder anderen Dokumenten unterstützen.

5. Die Rolle des Versicherers

Die Versicherungsgesellschaft ist die Stelle, die die Police ausstellt, das Risiko übernimmt, die Prämie einzieht und die vertragliche Durchführung der Versicherung verwaltet.

Es liegt in der Verantwortung des Versicherers, gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen:

  • das Verlängerungsdatum der Police zu bestätigen;
  • zu prüfen, ob der Antrag fristgerecht eingereicht wurde;
  • die erhaltenen Unterlagen zu validieren;
  • Anträge auf Kündigung, Nichtverlängerung, Annullierung oder Rückerstattung anzunehmen oder abzulehnen;
  • Quittungen, Zahlungsaufforderungen, Gutschriften oder andere Vertragsdokumente auszustellen;
  • die allgemeinen, besonderen und speziellen Versicherungsbedingungen bereitzustellen.

6. So beantragen Sie die Kündigung oder Nichtverlängerung einer Police

To submit a request, please füllen Sie bitte hier das Formular aus.

Um einen Antrag einzureichen, füllen Sie bitte hier das Formular aus.

Der Antrag muss schriftlich und mit ausreichender Vorankündigung eingereicht werden, insbesondere bei Nichtverlängerung von Policen mit automatischer Verlängerung.

7.Wichtige Informationen vor der Beantragung einer Kündigung

Vor der Beantragung der Kündigung einer Police sollte der Kunde Folgendes prüfen:

  • das Beginn- und Enddatum der Police;
  • das Datum der automatischen Verlängerung;
  • die geltende Kündigungsfrist;
  • ob die Versicherung verpflichtend ist;
  • ob eine gesetzliche, vertragliche oder berufliche Verpflichtung besteht, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten;
  • ob eine Prämie noch aussteht oder bereits berechnet wurde;
  • ob die Police durch eine andere Versicherung ersetzt werden muss;
  • ob die Beendigung dazu führen könnte, dass Personen, Eigentum, Mitarbeiter oder Haftungsrisiken ohne Versicherungsschutz bleiben.

Im Falle einer Pflichtversicherung kann die Beendigung der Police erhebliche gesetzliche oder vertragliche Folgen haben. Der Kunde muss sicherstellen, dass er nicht ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz bleibt.

8. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden

Wenn ein Antrag auf Nichtverlängerung nach Ablauf der geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Frist eingereicht wird, kann der Versicherer davon ausgehen, dass sich die Police automatisch verlängert hat.

In solchen Fällen kann C1 Broker den Antrag dennoch an den Versicherer weiterleiten und um Prüfung bitten. Die Annahme des Antrags, eine mögliche Annullierung der Verlängerung oder eine Prämienrückerstattung liegen jedoch vollständig im Ermessen des Versicherers.

Die Einreichung eines Antrags nach Ablauf der Frist verhindert nicht automatisch die Verlängerung der Police oder die Erhebung der Prämie.

9. Policendokumente

Die allgemeinen, besonderen und speziellen Bedingungen, Bescheinigungen, Quittungen und Zahlungsaufforderungen sind Dokumente, die mit dem vom Versicherer ausgestellten Versicherungsvertrag verbunden sind.

C1 Broker stellt auf seiner Website vorvertragliche Informationen, DIPS/PIDs, allgemeine Bedingungen und Compliance-Dokumentation zur Verfügung.

Im Fall von Allianz-Policen kann die spezifische Vertragsdokumentation gegebenenfalls auch direkt vom Versicherer per E-Mail und über das digitale Portal des Versicherers an den Kunden bereitgestellt werden.

10. Bestätigung der Kündigung

Ein Antrag auf Kündigung oder Nichtverlängerung sollte erst dann als abgeschlossen betrachtet werden, wenn eine Bestätigung des Versicherers eingegangen ist.

Bis zu dieser Bestätigung bleibt der Antrag in Prüfung oder Bearbeitung.

C1 Broker wird dem Kunden alle vom Versicherer erhaltenen Informationen mitteilen, sobald diese verfügbar sind.

11.Beschwerden und Streitbeilegung

Wenn ein Kunde eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Kündigungsantrag einreichen möchte, kann dies über folgende E-Mail-Adresse erfolgen: [email protected]

C1 Broker bietet außerdem Zugang zum Elektronischen Beschwerdebuch, Informationen zur ASF – Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds sowie Verweise auf das CIMPAS – Zentrum für Information, Mediation, Ombudsmann und Schiedsgerichtsbarkeit im Versicherungswesen als alternative Streitbeilegungsstelle im Versicherungssektor.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen nicht die Prüfung der jeweiligen Police, ihrer besonderen Bedingungen, der Bedingungen des Versicherers und der geltenden Gesetzgebung. Jeder Antrag auf Kündigung, Nichtverlängerung, Annullierung oder Rückerstattung muss anhand des betreffenden Vertrags, des Verlängerungsdatums, der geltenden Frist, der eingereichten Unterlagen und der Entscheidung des Versicherers geprüft werden.

FAQs – Kündigung von Versicherungspolicen

Das hängt von der Art des Vertrags, dem Stadium der Police, den vertraglichen Bedingungen und den Gründen für den Antrag ab. Der Rechtsrahmen für Versicherungsverträge sieht mehrere Möglichkeiten zur Beendigung eines Vertrags vor, darunter Kündigungserklärung, Rücktritt, Widerruf im gegenseitigen Einvernehmen, Ablauf und andere gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Situationen. Nicht alle „Kündigungsanträge“ entfalten eine sofortige oder automatische Wirkung. Jeder Antrag muss vom Versicherer auf Grundlage der jeweiligen Police geprüft werden.

Kündigung“ wird häufig allgemein verwendet, rechtlich können jedoch unterschiedliche Situationen vorliegen. Eine Nichtverlängerung/Kündigungserklärung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer verhindern möchte, dass sich die Police am Ende der Vertragslaufzeit verlängert. Ein Rücktritt liegt vor, wenn eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht, den Vertrag vor Ablauf zu beenden. Ein Widerruf im gegenseitigen Einvernehmen liegt vor, wenn Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbaren, den Vertrag zu beenden. Eine Annullierung oder Korrektur kann in bestimmten Fällen erfolgen, zum Beispiel aufgrund eines Fehlers, eines Ersatzes der Police oder einer administrativen Berichtigung. Das praktische Ergebnis, die Fristen und die Möglichkeit einer Rückerstattung können entsprechend variieren.

Bei Versicherungsverträgen mit automatischer Verlängerung muss der Antrag auf Nichtverlängerung schriftlich mit einer Mindestfrist von 30 Tagen vor dem Verlängerungsdatum eingereicht werden, gemäß Artikel 115 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 72/2008 vom 16. April.

Wenn der Antrag außerhalb der geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Frist eingereicht wird, kann sich die Police automatisch verlängern und die entsprechende Prämie kann fällig werden. C1 Broker kann den Antrag dennoch an den Versicherer weiterleiten, kann jedoch nicht garantieren, dass der Versicherer die Annullierung akzeptiert, die Abbuchung aussetzt oder eine Rückerstattung ausstellt. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Versicherungsgesellschaft.

Nein. C1 Broker handelt als Versicherungsvermittler/Makler. Seine Rolle besteht darin, den Kunden zu unterstützen, Informationen zu sammeln und zu überprüfen, den Antrag an den Versicherer weiterzuleiten und dessen Fortschritt zu überwachen. C1 Broker ist nicht die Versicherungsgesellschaft und kann eine von einem Versicherer ausgestellte Police nicht einseitig kündigen.

Die endgültige Entscheidung liegt bei der Versicherungsgesellschaft, die die Police ausgestellt hat. Der Versicherer ist dafür verantwortlich, das Verlängerungsdatum, die Kündigungsfrist, die besonderen und speziellen Bedingungen der Police, etwaige ausstehende Prämien, die eingereichten Unterlagen und die Gründe für die Beendigung zu prüfen. C1 Broker unterstützt den Prozess als Vermittler, ersetzt den Versicherer jedoch nicht bei der Entscheidungsfindung.

Nein. Das Absenden des Formulars bedeutet lediglich, dass C1 Broker den Antrag erhalten hat und ihn im Rahmen seiner Rolle als Vermittler weiterleiten oder bearbeiten wird. Bis eine ausdrückliche Bestätigung des Versicherers vorliegt, sollte der Antrag als in Prüfung oder Bearbeitung betrachtet werden.

Ja. Aus Nachweis- und Rückverfolgbarkeitsgründen sowie zur Bearbeitung durch den Versicherer muss der Antrag schriftlich eingereicht werden. Artikel 115 Absatz 1 des Rechtsrahmens für Versicherungsverträge sieht ausdrücklich vor, dass die Kündigungserklärung durch eine schriftliche Erklärung an den Empfänger mit einer Mindestfrist von 30 Tagen vor dem Verlängerungsdatum erfolgen muss.

Sie können einen Antrag einreichen, müssen jedoch besondere Vorsicht walten lassen. Bei Pflichtversicherungen kann die Beendigung der Police dazu führen, dass der Versicherungsnehmer gegen eine gesetzliche, vertragliche oder berufliche Verpflichtung verstößt. Vor der Beantragung der Kündigung muss der Kunde prüfen, ob er weiterhin verpflichtet ist, einen gültigen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Nicht unbedingt. Ob eine Rückerstattung geschuldet ist, hängt von der Art der Versicherung, dem Grund der Beendigung, dem vom Versicherer akzeptierten Wirksamkeitsdatum, den vertraglichen Bedingungen, dem bereits verstrichenen Versicherungszeitraum und dem geltenden rechtlichen Rahmen ab. C1 Broker kann beim Versicherer eine Klärung oder ein Rückerstattungsdokument anfordern, kann jedoch keine Rückzahlung einer Prämie garantieren.

In der Regel werden Dokumente im Zusammenhang mit der Versicherungsprämie — Quittungen, Zahlungsaufforderungen, Rückerstattungsbelege, Gutschriften oder gleichwertige Dokumente — von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt. C1 Broker kann den Kunden dabei unterstützen, solche Dokumente vom Versicherer zu erhalten, ihre Ausstellung liegt jedoch in der Verantwortung der Stelle, die die Police ausgestellt und die Prämie bearbeitet hat.

Die allgemeinen, besonderen und speziellen Versicherungsbedingungen sind Vertragsdokumente, die vom Versicherer ausgestellt oder bereitgestellt werden. C1 Broker stellt auf seiner Website unterstützende Unterlagen zur Verfügung, darunter vorvertragliche Informationen, DIPS/IPIDs und Allgemeine Bedingungen für die Produkte der Versicherer, mit denen C1 Broker zusammenarbeitet. Bei Allianz-Policen kann die spezifische Vertragsdokumentation gegebenenfalls auch direkt vom Versicherer per E-Mail und über das digitale Portal my Allianz bereitgestellt werden.

Ja, C1 Broker kann im Rahmen seiner Tätigkeit als Versicherungsvermittler gemäß dem geltenden rechtlichen Rahmen Unterstützung und Beratung leisten. Wenn Sie eine Police durch eine andere ersetzen möchten, sollten Sie C1 Broker kontaktieren, bevor Sie den bestehenden Versicherungsschutz kündigen, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Nach der Einreichung: (1) bestätigt C1 Broker den Eingang des Antrags; (2) prüft die bereitgestellten Angaben; (3) kann zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern; (4) leitet den Antrag gegebenenfalls an den Versicherer weiter; (5) überwacht die Prüfung des Antrags; (6) teilt dem Kunden die Antwort des Versicherers mit. Die endgültige Bestätigung hängt vom Versicherer ab.

Ja. Wenn Ihr Anliegen das Verhalten von C1 Broker als Vermittler/Makler betrifft — zum Beispiel bereitgestellte Informationen, Bearbeitung des Antrags, Kommunikation, administrative Abwicklung oder Weiterleitung an den Versicherer — können Sie über die auf der Website angegebenen Kanäle eine Beschwerde bei C1 Broker einreichen. Wenn Ihr Anliegen jedoch die Entscheidung über den Versicherungsvertrag selbst betrifft — wie die Annahme oder Ablehnung der Kündigung, Nichtverlängerung, Annullierung, das Wirksamkeitsdatum, die Prämienbelastung, eine Rückerstattung oder die Ausstellung von Policendokumenten — muss die Beschwerde an die Versicherungsgesellschaft gerichtet werden, die die Police ausgestellt hat, da der Versicherer für die Entscheidung in solchen Angelegenheiten zuständig ist. Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie gegebenenfalls auch das Elektronische Beschwerdebuch, die ASF – Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds sowie das CIMPAS – Zentrum für Information, Mediation, Ombudsmann und Schiedsgerichtsbarkeit im Versicherungswesen in Anspruch nehmen.