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VERSICHERUNGSSCHÄDEN IN PORTUGAL

Der Schadenservice der C1 Broker - ihr deutscher versicherungsmakler in Portugal

Bei C1 Broker – ihr deutscher versicherungsmakler in Portugal, sind wir immer auf der Suche nach dem schnellsten und einfachsten Weg, um Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Schadens für Ihr Auto, Ihr Haus, Ihr Gewerbe, Ihre Gemeinde, Ihre Haftpflicht usw. zu helfen.
Sie können alle Formalitäten online erledigen oder unsere Büros besuchen.

Telefonnummern für die Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherungsgesellschaft/Reisehilfe in Portugal

Finden Sie eine Autowerkstatt in Ihrer Nähe, die Ihr Fahrzeug repariert

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Mehr Informationen

Der Schadenservice der C1 Broker

Schaden online melden

Welche Art von Schadensfall möchten Sie melden? Sie können Ihren Auto- oder Verkehrsunfallschaden, Haushaltsschaden, Wasserschaden, Diebstahl, Brand, usw. melden. Wählen Sie die Art der Forderung und füllen Sie das Formular aus:

Unfälle mit Ihrem Auto - Motorrad - Van

Sie ha­ben ei­nen Scha­den rund ums Fahr­zeug?

Ansprüche der Haushalte

Sie ha­ben ei­nen Scha­den an Ih­rem Haus oder an der Ein­rich­tung?

Zivilrechtliche Haftungsansprüche

Ih­nen ist ein Miss­ge­schick pas­siert und je­mand er­hebt An­sprü­che ge­gen Sie?

Ansprüche bei Arbeitsunfällen

Hatte einer Ihrer Mitarbeiter während der Arbeitszeit einen Unfall?

Nützliche Dokumente - C1 Broker Portugal

Europäische Unfallbericht

Hier können Sie die Freundliche Erklärung bei Autounfällen zu freundlichen Unfällen herunterladen. Wir empfehlen Ihnen, immer ein paar ausgedruckte Exemplare im Handschuhfach Ihres Autos oder Motorrads aufzubewahren. Wenn Sie möchten, können Sie auch in unsere Büros kommen und wir werden Ihnen eine physische Version des Dokuments geben. Wenn Ihre Muttersprache nicht Portugiesisch ist oder Sie in einem Gebiet mit vielen ausländischen Einwohnern oder Touristen leben, empfehlen wir Ihnen, auch ein Exemplar in Englisch und Deutsch auszudrucken, um die Kommunikation im Schadensfall zu erleichtern. 

In Portugal gibt es mehrere Möglichkeiten, die DAAA auszufüllen:

- Ausfüllen der Europäische Unfallbericht in Papierform

Useful Documents - C1 BROKER

DADA - Freundliche Erklärung eines Wasserschadens

Die DADA – Freundliche Erklärung eines Wasserschadens ist ein einfaches Dokument, das leicht auszufüllen ist. Sie besteht in der Regel aus mehreren Abschnitten, in denen spezifische Informationen über den Schaden angefordert werden. Dazu gehören Angaben wie Datum und Uhrzeit des Vorfalls, die Ursache des Schadens, eine Beschreibung des erlittenen Schadens und andere relevante Informationen.

Es ist wichtig, das DADA so genau und klar wie möglich auszufüllen und alle relevanten Details über den Vorfall anzugeben. Je vollständiger die Angaben sind, desto einfacher ist es für den Versicherer, den Schaden zu beurteilen und effizient zu bearbeiten.

DADA - Freundliche Erklärung eines Wasserschadens

Informieren Sie sich über die Reaktionszeiten bei Schadensfällen in Portugal

Niemand wartet gerne, vor allem nicht, wenn es um Kfz-Schäden geht. Die Tage scheinen endlos lang zu sein. Aber wissen Sie genau, wie die Antwortzeiten der Versicherer aussehen, wie sie in Portugal gesetzlich geregelt sind?

Versicherungsschäden in Portugal - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen

Der Zweck Ihrer Versicherung ist es, Ihnen zu helfen und Sie im Schadensfall finanziell zu entschädigen.

Wenn ein durch diese Police gedeckter Schaden eintritt, empfehlen wir Ihnen, Folgendes zu tun:

– Setzen Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ein, um die Folgen zu minimieren.

– Lesen Sie den Abschnitt „Gegenstand und Umfang der Versicherung“ in Ihrer Police sorgfältig durch und vergewissern Sie sich, dass der Schaden tatsächlich gedeckt ist.

– Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie detailliert, wie der Schaden entstanden ist und welche Folgen er hat.

– Schicken Sie uns so schnell wie möglich das Formular für die Schadenmeldung, in dem Sie so detailliert wie möglich über den erlittenen Schaden berichten.

– Geben Sie eine Erklärung bei den Justizbehörden ab oder erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, je nach Art des Schadens, unter Angabe des Datums und der Uhrzeit des Ereignisses, der Ursachen, der Umstände, der beschädigten Gegenstände und der geschätzten Schadenshöhe.

  • Sie können die Werkstatt und das Datum (den Tag) des Gutachtens frei wählen, nicht aber die Uhrzeit. Ihr Fahrzeug muss gleich morgens (in der Regel ab 8.30 Uhr) in die Werkstatt gebracht werden und dort den ganzen Tag oder bis zur Durchführung des Gutachtens bleiben.

  • Es ist nicht möglich, eine genaue Zeit für das Gutachten zu vereinbaren. Die Sachverständigen sind den ganzen Tag unterwegs und führen mehrere Tests durch, so dass wir keine genaue Uhrzeit vereinbaren können. Um zu vermeiden, dass Sie lange ohne Ihr Auto dastehen, kann die Werkstatt Sie anrufen, sobald sie ihr Gutachten beendet hat (bitten Sie die Werkstatt, Sie anzurufen, um Ihr Auto abzuholen).

  • Wenn Sie sich nicht für eine kooperierende Werkstatt entscheiden, vergewissern Sie sich, dass diese für die Durchführung der Reparatur angemessen ausgestattet ist. Es gibt kleine Werkstätten, die z. B. keine Lackier- oder Karosseriearbeiten anbieten.

  • Denken Sie daran, dass Sie nur Anspruch auf einen Abschleppwagen pro Schadensfall haben (Pannenhilfe), daher ist es wichtig, von Anfang an die richtige Werkstatt zu wählen.

  • Die Begutachtung sollte immer in der Werkstatt durchgeführt werden, in der die Reparatur durchgeführt werden soll. Wenn Sie die Werkstatt wechseln, kann es notwendig sein, dass der Versicherer ein neues Gutachten in Auftrag gibt, was mit zusätzlichen Kosten (für den Versicherten) verbunden sein kann.

C1 Broker informiert Sie über Ihre Rechte in Portugal: (Artikel 35, 36 / Gesetzesdekret Nr. 291 2007 vom 21. August 2007)

  1. Im Falle eines Unfalls und einer Schadensmeldung muss die Versicherungsgesellschaft den Geschädigten unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt kontaktieren: 2 Werktage (48 Stunden).

  2. Sobald ihm ein Kraftfahrzeugunfall gemeldet wird, muss der Versicherer „innerhalb von 2 Arbeitstagen einen ersten Kontakt mit dem Versicherungsnehmer, dem Versicherten oder dem geschädigten Dritten aufnehmen und die Erstellung von Gutachten veranlassen“;

  3. Sorgfalt und Unverzüglichkeit des Versicherers bei der Erstellung der Gutachten: zwischen 10 und 22 Arbeitstagen ab dem Tag des Unfalls.

  4. Übernahme der Haftung für Sachschäden: 30 Arbeitstage

  5. Übernahme der Haftung bei Personenschäden: 45 Tage ab dem Datum des Schadenersatzantrags und wenn der ärztliche Entlassungsschein ausgestellt wurde und der Schaden vollständig bezifferbar ist.

  6. Einreichung eines vorläufigen Vorschlags: 45 Tage nach Einreichung des Schadensfalls. Befindet sich der Geschädigte nach Ablauf der 45-Tage-Frist immer noch im Krankenstand und ist der Schaden nicht vollständig bezifferbar, so erfolgt die Haftungsübernahme durch die Versicherungsgesellschaft „in Form eines vorläufigen Vorschlags, in dem sie die Beträge für die bereits entstandenen Kosten und die Schäden, die sich aus den bereits verstrichenen Zeiten der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ergeben, konkret benennt“. (Artikel 37(2)(a) des Gesetzesdekrets 291/2007 vom 21. August)

  7. Untersuchung des Körperschadens: Die Versicherungsgesellschaft muss dem Geschädigten innerhalb von 20 Tagen nach Einreichung seines Entschädigungsantrags mitteilen, ob er eine Untersuchung des Körperschadens wünscht, oder innerhalb von 60 Tagen nach dem Unfalltag, wenn der Geschädigte keinen Entschädigungsantrag gestellt hat.

  8. Aushändigung des Gutachtens zur Feststellung der Körperverletzung an den Geschädigten und aller für das Verständnis des Gutachtens erforderlichen Berichte: 10 Tage ab dem Tag, an dem der Versicherer im Besitz des Tests ist.

  9. Zahlung der Entschädigung: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Versicherungsgesellschaft die Entschädigung innerhalb von 8 Arbeitstagen ab dem Datum der Haftungsübernahme zahlen. Zahlt die Versicherungsgesellschaft die Entschädigung nicht innerhalb der gesetzten Frist, muss sie dem Geschädigten Verzugszinsen in Höhe des doppelten gesetzlichen Zinssatzes auf den fälligen und bis zur Zahlung unbezahlten Betrag zahlen (Artikel 43 der Gesetzesverordnung 291/2007 vom 21. August).

Wenn ein Kunde einen Schaden hat, ist dies der Moment, um zu zeigen, dass wir für Sie da sind. In Ihrer C1 Broker-Agentur gibt es eine Schadensabteilung, die Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Schadens und der Verteidigung Ihrer Interessen behilflich ist. Um einen neuen Schadensfall zu melden, füllen Sie bitte unsere Formulare aus und geben Sie so viele Informationen wie möglich an,

Sie können uns auch per E-Mail relevante Fotos, polizeiliche Erklärungen, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder andere Unterlagen zusenden, die den Schadenfall oder bereits vorhandene Inhalts- oder Gebäudeschäden dokumentieren können.

Unsere Schadenabteilung wird sich sofort um Ihren Schaden kümmern und Sie mit der Schadennummer kontaktieren und gegebenenfalls ein Hilfsunternehmen oder einen Schadenregulierer schicken.

Wir haben eine Zusammenfassung über das System der Schadenregulierung in Spanien zwischen Unternehmen, Vereinbarungen und Wartezeiten erstellt. Wir hoffen, dass sie für Sie nützlich ist und Ihnen hilft, eventuelle Zweifel zu beseitigen.

Europäische Unfallbericht  – ist das Formular, das im Falle eines Autounfalls mit Sach- und/oder Personenschaden verwendet wird. Das Dokument dient dazu, den Vorfall zu beschreiben und wichtige Informationen von den Versicherern zu erhalten, damit diese eine Schadensakte anlegen können. Das Formular ist am Unfallort auszufüllen und von beiden Beteiligten zu unterschreiben. Es kann auch elektronisch über die Anwendung e-SEGURNET ausgefüllt werden, die für Mobiltelefone, Computer und Tablets verfügbar ist.

Um Ihnen im Schadensfall einen schnellen und effizienten Service bieten zu können, empfehlen wir Ihnen, uns über unsere direkte E-Mail-Adresse sinistros@c1broker.pt zu kontaktieren.

Auf diese Weise können wir Ihre Anfrage in wesentlich kürzerer Zeit beantworten, als wenn Sie uns auf anderem Wege kontaktieren.

Bei C1 Broker nehmen wir den Kundenservice sehr ernst und sind bestrebt, Ihnen in allen Belangen zu helfen.

Bei Unfällen, die zu erheblichen Schäden an Ihrem Fahrzeug führen, kann es notwendig sein, das Fahrzeug während des Begutachtungsprozesses zu zerlegen.

Diese Vorgehensweise dient der genauen Beurteilung des Schadens und stellt sicher, dass alle Reparaturbedürfnisse richtig erkannt werden. Wir haben Verständnis dafür, dass dieses Verfahren einige Unannehmlichkeiten mit sich bringt, aber es ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Reparaturprozess vollständig ist und Ihr Fahrzeug im besten Zustand zurückgegeben wird.

Vorabgenehmigung für die Demontage

Bitte beachten Sie, dass es sehr empfehlenswert ist, die Werkstatt sofort nach Aufforderung durch den Sachverständigen mit der Demontage Ihres Fahrzeugs zu beauftragen. Wenn Sie dies im Voraus tun, tragen Sie wesentlich dazu bei, mögliche Verzögerungen im Sachverständigen- und Reparaturprozess zu vermeiden.

Auch wenn einige Werkstätten per E-Mail oder Telefon um eine Genehmigung bitten, raten wir Ihnen dringend, diese gleich zu Beginn zu erteilen, wenn der Sachverständige anwesend ist oder wenn Sie das Fahrzeug verlassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den gesamten Prozess zu beschleunigen und eine schnellere und effizientere Bewertung des Schadens zu gewährleisten.

Lesen Sie mehr darüber: Demontage des Fahrzeugs bei einem Unfall

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