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Arbeitsunfälle in Portugal melden

Die Meldung eines Arbeitsunfalls ist obligatorisch und muss innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Arbeitgeber von dem Unfall Kenntnis erlangt hat, auf elektronischem Wege erfolgen und an den jeweiligen Versicherer übermittelt werden; jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine schwere Ordnungswidrigkeit dar.

 

Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Unfallmeldung gilt für alle Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten), Selbstständigen und Hausangestellten, die die Unfallmeldung in Papierform an den Versicherer übermitteln können.

 

Wenn sie es jedoch vorziehen, dies auf elektronischem Wege zu tun, können und sollten sie dies tun. Die elektronische Meldung ist einfach und schnell zu erledigen, und es ist von Vorteil, Unfälle auf diese Weise zu melden, wann immer dies möglich ist.

 

Alle Versicherungsgesellschaften sind berechtigt, eine elektronische Meldung von Arbeitsunfällen entgegenzunehmen, und ihre Reaktion auf eine elektronische Meldung erfolgt in der Regel rasch, was für den verletzten Arbeitnehmer und den Arbeitgeber klare Vorteile bringt. Um einen Arbeitsunfall elektronisch zu melden, klicken Sie hier:

Hat der Arbeitgeber neben der Meldung des Unfalls noch andere Pflichten?

JA. Neben der Meldung des Arbeitsunfalls an die Versicherungsgesellschaft oder die APS muss der Arbeitgeber den Unfall auch der Behörde für Arbeitsbedingungen (ACT) melden.

 

Die Meldung von Unfällen an die ACT ist gemäß Artikel 111 des Gesetzes 102/2009 eine Pflicht des Arbeitgebers und unterliegt gesetzlichen Fristen (z. B. 24 Stunden im Falle des Todes eines Arbeitnehmers).

 

JA. Neben der Meldung des Arbeitsunfalls an die Versicherungsgesellschaft oder die APS muss der Arbeitgeber den Unfall auch an die Behörde für Arbeitsbedingungen (ACT) melden.

 

Die Meldung von Unfällen an die ACT ist gemäß Artikel 111 des Gesetzes 102/2009 eine Pflicht des Arbeitgebers und unterliegt gesetzlichen Fristen (z. B. 24 Stunden im Falle des Todes eines Arbeitnehmers).

 

ACT-Kontakte:

http://www.act.gov.pt/(pt-PT)/SobreACT/Contactos/Paginas/default.aspx 

 

Vorlage für einen Arbeitsunfallbericht:v

http://www.act.gov.pt/(pt-PT)/CentroInformacao/Formularios/Paginas/default.aspx 

 

Modell für die Meldepflicht von Berufskrankheiten:

http://www4.seg-social.pt/documents/10152/21729/GDP_13_DGSS 

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