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Photovoltaik in Portugal versichern: Was die Hausversicherung deckt und was nicht

Älteres Paar auf der Dachterrasse eines portugiesischen Hauses an der Algarve, daneben Photovoltaikmodule auf dem Ziegeldach, die Frau hält eine geöffnete Unterlagenmappe

25 Min. Lesezeit

Zwölf Module auf dem Dach eines Hauses bei Loulé, Wechselrichter im Technikraum, Speicher in der Garage, zusammen ein guter fünfstelliger Betrag. Die Rechnung des Installateurs ist bezahlt, die Anlage läuft, die Stromrechnung ist auf ein Drittel gefallen. Und der Versicherungsordner liegt unverändert im Regal, weil ja alles versichert ist, das Haus steht schließlich in der Police.

Genau an dieser Stelle sitzen deutschsprachige Eigentümer in Portugal regelmäßig einem Irrtum auf. Was in Deutschland meist eine Erweiterung der Wohngebäudepolice ist, ist hier zweierlei zugleich: eine eigene Sachposition und eine gesetzliche Pflichtversicherung. Ob die Anlage überhaupt zu dem gehört, was Ihre seguro multirriscos habitação versichert, entscheidet nicht die Tatsache, dass sie fest auf dem Dach sitzt. Es entscheidet eine Definition auf den ersten Seiten Ihrer Bedingungen. Bei einem der größten portugiesischen Versicherer ist die Photovoltaik dort ausdrücklich herausgenommen. Bei einem anderen ist sie ausdrücklich drin.

Dazu kommt ein zweiter Punkt, der noch weniger bekannt ist und teurer werden kann als jedes Modul: Wer in Portugal Strom für den Eigenverbrauch erzeugt, betreibt aus Sicht des Energierechts eine Anlage, für die das Gesetz eine eigene Haftpflichtversicherung vorschreibt. Und die Haftpflicht Ihrer Hausversicherung schließt genau solche Fälle typischerweise aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine PV-Anlage ist nicht automatisch Teil des versicherten Gebäudes. In den veröffentlichten Bedingungen eines großen portugiesischen Versicherers sind Anlagen zur Eigenstromerzeugung aus dem Gebäudebegriff ausdrücklich ausgenommen, außer für die gesetzliche Pflichtdeckung Feuer.
  • Thermisch ist nicht photovoltaisch. Dieselben Bedingungen zählen nur painéis solares térmicos zum Gebäude, und auch die Zusatzdeckung für Bruch und Herabfallen gilt dort nur für thermische Kollektoren. Bei einem zweiten großen Versicherer ist es umgekehrt: Dort gehören painéis solares ou fotovoltaicos zum Gebäude.
  • Für Anlagen über 700 Watt schreibt das Gesetz eine Haftpflichtversicherung vor. Artikel 98 des Decreto-Lei 15/2022 verweist auf die Absätze 2 bis 4 des Artikels 11, und Absatz 4 ist der Bereich ab 700 Watt bis 30 Kilowatt. Die verbreitete Angabe „erst ab 30 kW“ ist zu eng: Dort liegt die Grenze zwischen Anzeige und Registrierung, nicht die der Versicherungspflicht.
  • Die Haftpflicht Ihrer Hausversicherung springt dafür in der Regel nicht ein. Beide geprüften Bedingungswerke schließen Schäden aus, für die das Gesetz eine eigene Pflichtversicherung vorsieht.
  • Auf Madeira gilt seit dem 12. Mai 2026 ein eigenes Regionalgesetz. Gleiche Leistungsschwellen, aber die Versicherungspflicht steht dort als ausdrückliche Pflicht im Gesetz und ist mit einem Bußgeld von 100 bis 3.740 Euro bewehrt.
  • Melden Sie die Anlage Ihrem Versicherer. Für Umstände, die den Vertrag beeinflusst hätten, gilt eine Frist von 14 Tagen ab Kenntnis; wer sie versäumt, muss im Schadenfall mit einer anteiligen Kürzung rechnen.

Gehört die Anlage überhaupt zum versicherten Gebäude?

Über die Zugehörigkeit einer Photovoltaikanlage zum versicherten Gebäude entscheidet allein die Definition des Begriffs edifício in Ihren Bedingungen, und die fällt am portugiesischen Markt unterschiedlich aus. Eine landesweit einheitliche Antwort gibt es nicht, weder ein Ja noch ein Nein. Deshalb ist die erste Frage nicht „ist meine Anlage versichert“, sondern „wie nennt mein Vertrag sie“.

Ein Versicherer nimmt die Anlage ausdrücklich heraus

In den Allgemeinen Bedingungen von Fidelidade Casa Mais (Fassung MR010, Stand Juni 2022) gehören dauerhafte Einbauten des Eigentümers zwar grundsätzlich zum Gebäude, aber der Text macht dabei eine Ausnahme: ausgenommen sind die Einbauten „relacionadas com o exercício de atividades profissionais e dos sistemas de microgeração de energia, salvo no que respeita à cobertura obrigatória de incêndio“. Auf Deutsch: Anlagen zur Eigenstromerzeugung zählen dort nicht zum Gebäude, mit einer einzigen Ausnahme, nämlich der gesetzlichen Pflichtdeckung gegen Feuer.

Stattdessen führt dieser Vertrag eine eigene Kategorie versicherter Sachen, das sistema de microgeração de energia. Definiert ist es als Erzeugung von Strom in kleinem Maßstab aus erneuerbaren Quellen, ausdrücklich einschließlich painéis fotovoltaicos. Dazu gehören laut Text die Geräte und festen Installationen, die Leitungen bis zu den Speichern, zur Gebäudeverteilung und zum Zähler sowie die Tragkonstruktionen. Der Versicherer kennt Ihre Anlage also sehr genau, aber sie muss in Ihren condições particulares als eigene Position stehen und bewertet sein. Steht sie dort nicht, ist sie außerhalb der Feuerdeckung schlicht nicht mitversichert.

Thermisch ist nicht photovoltaisch

Ein Detail, das in der Beratung fast immer für Stirnrunzeln sorgt: Dieselben Bedingungen zählen sehr wohl Solarpaneele zum Gebäude, nämlich „os painéis solares térmicos instalados no edifício, respetivos depósitos, condutas, bombas, aparelhos e acessórios“. Gemeint sind Kollektoren für Warmwasser, nicht Module für Strom. Wer die beiden Begriffe für dasselbe hält, liest aus seiner Police eine Deckung heraus, die es dort nicht gibt.

Ihre Police kennt zwei Sorten Solarpaneele. Warmwasser gehört zum Haus, Strom gehört in eine eigene Position.

Ein zweiter Versicherer macht es genau umgekehrt

In den von Allianz Portugal veröffentlichten Allgemeinen und Besonderen Bedingungen zu Allianz Casa (Dokument 2042, Fassung 01/2025) stehen painéis solares ausdrücklich in der Liste der fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen, zusammen mit Antennen, Alarmanlagen und Aufzügen. Und die dortige Definition ist weiter gefasst: „painéis solares ou fotovoltaicos de captação de energia, sem fins específicos de venda de energia elétrica, que sejam propriedade do segurado“, samt festen Installationen, Leitungen zu Speicher und Gebäudeverteilung und Tragkonstruktionen.

Zwei Bedingungswerke, zwei gegensätzliche Antworten auf dieselbe Frage. Genau deshalb ist jede pauschale Aussage über die Deckung von Photovoltaik in Portugal falsch, auch die freundliche. Prüfen Sie in Ihren condições gerais, wie Ihr Vertrag den Gebäudebegriff zieht, bevor Sie sich auf eine Zahl oder einen Satz aus dem Internet verlassen. Wir tun das bei jeder Anfrage zur Hausversicherung in Portugal als Erstes, nicht als Letztes.

Ein Halbsatz mit Folgen: „ohne Zweck des Stromverkaufs“

Die weiter gefasste Definition gilt für Anlagen „sem fins específicos de venda de energia elétrica“. Wer regelmäßig Überschuss einspeist und dafür vergütet wird, sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass seine Anlage weiterhin unter diese Definition fällt. Der Eigenverbrauch mit gelegentlicher Einspeisung ist etwas anderes als eine Anlage, die zum Verkauf gebaut wurde, aber diese Grenze zieht im Streitfall der Versicherer.

Vier Bauteile, vier verschiedene Deckungen

Dazu kommt, dass eine Anlage versicherungstechnisch kein Gegenstand ist, sondern vier, und jeder davon in einer anderen Deckung liegen kann.

Módulos Sachschaden

Die Module selbst, Unterkonstruktion und Verspannung. Ob sie zum Gebäude zählen oder eine eigene Position brauchen, entscheidet die Gebäudedefinition. In beiden geprüften Verträgen sind Schäden aus Montage, Demontage und Wartung ausgeschlossen.

Inversor Elektronik

Wechselrichter, Regler, Überwachung und Speicher. Diese Teile fallen selten unter Bruch oder Sturm, sondern unter Überspannung, Kurzschluss und Überhitzung. Dafür braucht es die Deckung riscos elétricos oder eine eigene Elektronikversicherung.

Responsabilidade civil Haftung

Schäden, die Ihre Anlage bei Dritten anrichtet. Genau hier verlangt das Energierecht eine eigene Pflichtversicherung, und genau hier schließen die Hausversicherungen aus. Der ausführliche Teil dazu steht weiter unten.

Perda de produção Ertrag

Der entgangene Eigenverbrauch, solange die Anlage stillsteht. In einer Hausversicherung ist das im Regelfall kein Gegenstand. Wer damit gerechnet hat, sollte ausdrücklich fragen, statt es vorauszusetzen.

Praktisch heißt das: vier Fragen an Ihren Vertrag statt einer. Sind die Module benannt und bewertet, ist die Elektronik gegen elektrische Ursachen gedeckt, ist die Haftung geregelt, ist der Ertragsausfall Thema. Erst wenn alle vier beantwortet sind, wissen Sie, was ein Ausfall Sie kostet.

UPAC: warum Ihre Anlage rechtlich ein Kraftwerk ist

Sobald Ihre Anlage mehr als 700 Watt leistet, ist sie im portugiesischen Energierecht kein Hausanbau mehr, sondern eine Erzeugungsanlage mit eigenem Verwaltungsverfahren. Der Fachbegriff dafür ist UPAC, kurz für Unidade de Produção para Autoconsumo, also Erzeugungseinheit für den Eigenverbrauch. Aus dieser Einordnung folgt alles Weitere, auch die Versicherungspflicht.

Vier Stufen, ein Schwellenwert entscheidet

Artikel 11 des Decreto-Lei 15/2022, des Gesetzes über den Aufbau des portugiesischen Stromsystems, staffelt das Verfahren nach der installierten Leistung.

Installierte LeistungVerfahrenFundstelle
bis 700 W, ohne Einspeisung von Überschussvom Verfahren befreitArtikel 11 Absatz 5
über 700 W bis 30 kWcomunicação prévia, also vorherige AnzeigeArtikel 11 Absatz 4
über 30 kW bis 1 MWregisto prévio plus certificado de exploraçãoArtikel 11 Absatz 3
über 1 MWlicença de produção e de exploraçãoArtikel 11 Absatz 2

Zur Einordnung dieser Zahlen: 700 Watt sind etwa zwei moderne Module. Jede Anlage, die eine Familie ernsthaft mit Strom versorgen soll, liegt um ein Vielfaches darüber und damit mindestens in der Stufe der Anzeige. Die Befreiung ist für Balkonmodule gedacht, nicht für Dachanlagen.

700 W
Oberhalb dieses Werts beginnt das Verfahren und damit die Versicherungspflicht, darunter nur ohne Einspeisung nicht
30 kW
Ab hier wird aus der Anzeige eine Registrierung mit Betriebszertifikat
31.01.
Bis zu diesem Tag ist der Versicherungsnachweis jedes Jahr erneut einzureichen
Älteres Paar prüft im Technikraum eines portugiesischen Hauses den Wechselrichter und den Batteriespeicher der Photovoltaikanlage
Wechselrichter und Speicher sind die teuersten Einzelteile der Anlage und fallen selten unter dieselbe Deckung wie die Module auf dem Dach.

Die Pflichthaftpflicht und der Irrtum mit den 30 Kilowatt

Für jede UPAC, die einem Kontrollverfahren unterliegt, verlangt das Gesetz eine Haftpflichtversicherung, und das beginnt bei 700 Watt, nicht bei 30 Kilowatt. Die Zahl 30 kW kursiert in vielen deutschsprachigen und englischsprachigen Quellen als angebliche Versicherungsgrenze. Sie ist es nicht.

Was der Gesetzestext tatsächlich sagt

Artikel 98 des Decreto-Lei 15/2022 trägt die Überschrift Seguro und lautet im ersten Absatz: „A responsabilidade civil decorrente do exercício das atividades previstas nos n.os 2 a 4 do artigo 11.º deve estar coberta por seguro que garanta a responsabilidade civil do titular dos títulos de controlo prévio que habilitam ao exercício das atividades ali referidas.“

Der entscheidende Halbsatz ist der Verweis auf die Absätze 2 bis 4 des Artikels 11. Absatz 4 ist, wie die Tabelle oben zeigt, die Stufe der bloßen Anzeige, also der Bereich von 700 Watt bis 30 Kilowatt. Wer die Versicherungspflicht erst bei 30 Kilowatt beginnen lässt, hat den Absatz 4 überlesen. Ausgenommen ist allein der Absatz 5, also die Kleinstanlage bis 700 Watt ohne Einspeisung, weil sie gar keinen Verwaltungstitel bekommt.

Dass es sich nicht um eine spitzfindige Lesart handelt, zeigt die Behörde selbst: Die DGEG, die Generaldirektion für Energie und Geologie, führt in ihren Anforderungen an UPAC-Inspektionen ausdrücklich den „seguro de responsabilidade civil exigido nos termos … art.º 98.º do DL 15/2022“ auf.

Was in dieser Police stehen muss

Artikel 98 regelt nicht nur das Ob, sondern auch einige Punkte, an denen Verträge in der Praxis scheitern.

Bedingung 1
Nachweis

Einmal beim Verfahren, dann jedes Jahr

  • Nachweis durch beglaubigte Vertragskopie oder Erklärung des Versicherers, eingestellt in die elektronische Plattform.
  • Danach jährlich erneut bis zum 31. Januar. Das wird regelmäßig vergessen, weil es niemand anmahnt.
Bedingung 2
Beginn

Deckung ab Inbetriebnahme

  • Der Schutz muss zu dem Tag greifen, der als Inbetriebnahme in Betriebslizenz, Betriebszertifikat oder Anzeige festgelegt ist.
Bedingung 3
Umfang

Nachwirkung und Selbstbeteiligung

  • Gedeckt sind Ereignisse aus der Vertragslaufzeit, gemeldet bis zwei Jahre nach deren Ende.
  • Eine Selbstbeteiligung ist zulässig, darf dem geschädigten Dritten aber nicht entgegengehalten werden.
Bedingung 4
Kündigung

Der Versicherer meldet es der Behörde

  • Bei Vertragsauflösung informiert der Versicherer die Genehmigungsbehörde binnen 30 Tagen. Eine ausgelaufene Police fällt also auf.

Eine Pflicht ohne beziffertes Minimum

Der vierte Absatz des Artikels 98 überlässt die Mindestversicherungssumme einer portaria, also einer Ministerialverordnung, und der neunte Absatz die nähere Ausgestaltung einem despacho auf Vorschlag der Versicherungsaufsicht ASF. In der von der ASF geführten Liste der Pflichtversicherungen taucht der Fall Eigenverbrauch mit Stand August 2026 nicht auf, und die beiden dort geführten energienahen Pflichtversicherungen sind ausdrücklich als noch nicht hinreichend konkretisiert gekennzeichnet.

Was das praktisch bedeutet, und was nicht

Dass eine Mindestsumme noch nicht beziffert ist, hebt die Pflicht aus Artikel 98 nicht auf. Es heißt nur, dass es keine amtlich vorgegebene Deckungssumme gibt, an der Sie sich orientieren können. Die Summe wird deshalb aus dem Risiko abgeleitet: Anlagengröße, Bebauung in der Nachbarschaft, Speicher im Haus. Wer sich auf das Fehlen einer Verordnung beruft, um gar nichts abzuschließen, hat trotzdem keine Deckung, wenn etwas passiert.

Die Lücke: warum Ihre Privathaftpflicht hier nicht greift

Die Haftpflichtdeckung einer portugiesischen Hausversicherung schließt regelmäßig genau die Schäden aus, für die das Gesetz eine eigene Pflichtversicherung vorschreibt. Damit trifft die Pflicht aus Artikel 98 und der Ausschluss in der Police aufeinander, und dazwischen entsteht die Lücke.

In den zitierten Bedingungen des einen Versicherers heißt es bei der Deckung Responsabilidade Civil Extracontratual unter den Ausschlüssen: „Danos causados por bens que devam ser objeto de Seguro Obrigatório de Responsabilidade Civil“, und an anderer Stelle derselben Liste „todos os riscos para os quais, de acordo com a lei, é obrigatório o seguro“. Der zweite Versicherer formuliert in seiner Haftpflichtdeckung knapper, aber gleichbedeutend: ausgeschlossen sind Schäden, „que devam ser objeto de seguro obrigatório específico“.

Der typische Fall, in dem beides zusammenkommt

Ein Wechselrichter im Technikraum überhitzt, der Brand greift auf das Nachbarhaus über. Der Sachschaden am eigenen Gebäude ist eine Frage der Feuerdeckung, und ob und in welchem Umfang sie greift, steht in Ihrer Police. Der Schaden beim Nachbarn ist etwas anderes, nämlich ein Haftungsfall aus dem Betrieb einer Erzeugungsanlage. Für den verweist die Hausversicherung auf die Pflichtversicherung, und die Pflichtversicherung existiert nur, wenn sie abgeschlossen wurde.

Prüfen Sie deshalb in Ihrer Police, wie die Haftpflichtdeckung mit Pflichtversicherungen umgeht, und lassen Sie sich schriftlich geben, ob Ihre Anlage darunter fällt.

Madeira: strengere Pflichten und ein Bußgeld

Auf Madeira gelten seit dem 12. Mai 2026 dieselben Leistungsschwellen wie auf dem Festland, aber die Versicherungspflicht steht dort als ausdrückliche Pflicht des Betreibers im Gesetz und ist bußgeldbewehrt. Grundlage ist das Decreto Legislativo Regional 9/2026/M vom 11. Mai 2026, das das ältere Regionalgesetz von 2021 ersetzt hat.

Was auf Madeira anders ist

Artikel 5 dieses Regionalgesetzes staffelt die Verfahren identisch: bis 700 Watt keine Kontrolle, darüber bis 30 Kilowatt Anzeige, darüber bis ein Megawatt Registrierung, darüber Lizenz. Der Unterschied liegt an drei anderen Stellen.

  • Die Versicherung ist eine benannte Pflicht. Der Pflichtenkatalog des Betreibers verlangt, für jede kontrollpflichtige UPAC „celebrar um seguro de responsabilidade civil, para a reparação de danos corporais ou materiais causados a terceiros“.
  • Es gibt ein Bußgeld. Verstöße gegen die Versicherungsvorschrift sind ausdrücklich in der Liste der sanktionierten Normen aufgeführt, mit einem Rahmen von 100 bis 3.740 Euro für natürliche Personen und 250 bis 44.800 Euro für Unternehmen. Fahrlässigkeit ist mit halbierten Grenzen strafbar, und als Nebenfolgen reichen die Möglichkeiten bis zur Stilllegung der Anlage.
  • Ab 6,9 kVA ist eine Abnahme vorgeschrieben. Alle Anlagen oberhalb dieses Werts müssen vor Inbetriebnahme von einer zugelassenen Prüfstelle für Elektroinstallationen geprüft werden. Das betrifft praktisch jede Dachanlage.

Für die Azoren gilt das nationale Gesetz, soweit dort kein eigenes Regionalgesetz etwas anderes bestimmt. Ein dem madeirensischen entsprechendes eigenes Diplom war im August 2026 nicht auffindbar. Wer dort baut, fragt den Stand deshalb sinnvollerweise bei der zuständigen Regionaldirektion ab, statt sich auf eine Übertragung der Madeira-Regeln zu verlassen.

Sturm, Hagel, Blitz: was mit den Modulen passiert

Ausgerechnet Sturm und Hagel, die naheliegendsten Schadenursachen an einem Dach, führen bei Solarmodulen oft ins Leere, weil die Sturmdeckung sie ausnehmen kann. In den zitierten Bedingungen des einen Versicherers stehen unter den Ausschlüssen der Deckung Tempestades ausdrücklich „danos causados a painéis solares, bem como às respetivas estruturas ou espias“, also Schäden an Solarpaneelen samt Unterkonstruktion und Verspannung.

Hagel hat dabei keine eigene Deckung. Er ist in denselben Bedingungen Teil der Deckung Tempestades, die Schnee- und Hagelfall ausdrücklich einschließt. Damit gilt für Hagelschäden an den Modulen genau derselbe Ausschluss wie für Windschäden: Was für das Dach gedeckt ist, muss für die Anlage darauf noch lange nicht gelten.

Die Zusatzdeckung, die hier nicht hilft

Naheliegend wäre, die dort angebotene fakultative Deckung für Bruch und Herabfallen von Solarpaneelen einzuschließen. Nur zahlt auch die laut Text ausschließlich für Schäden an painéis solares térmicos. Für Photovoltaik ist sie damit die falsche Deckung, und ein Berater, der sie an dieser Stelle empfiehlt, hat die Bedingungen nicht zu Ende gelesen. Was in diesem Vertrag hilft, ist die Aufnahme des sistema de microgeração de energia als eigene Position.

Beim zweiten Versicherer steht der Bruchschutz für Antennen und Solarpaneele in der regulären Deckungsliste des Produkts und erfasst dem Wortlaut nach auch Photovoltaik, allerdings nur bei zufälligem Bruch und nur, soweit die Ursache nicht in eine andere Deckung fällt. Ausgenommen sind dort Schäden bei Montage, Demontage und Wartung sowie Folgen fehlerhafter Ausführung solcher Arbeiten. Ob die Deckung für Sie tatsächlich läuft, steht wie bei allen anderen in Ihren condições particulares.

Für Blitz und Überspannung gilt eine eigene Logik: Der Wechselrichter geht selten durch Bruch kaputt, sondern durch elektrische Ursachen. Das ist der Punkt, an dem die Deckung riscos elétricos oder eine Elektronikversicherung über den Schaden entscheidet, nicht die Sturm- oder Bruchdeckung. Wie Sturmschäden in Portugal insgesamt geregelt werden, welche Windschwelle gilt und welche Fristen laufen, beschreiben wir ausführlich im Beitrag zur Schadensmeldung für Hausrat und Gebäude.

Was regelmäßig nicht gedeckt ist

Die Ausschlüsse rund um Photovoltaik treffen ausgerechnet die Ereignisse, mit denen in der Praxis zu rechnen ist. Die folgende Liste stammt aus den beiden geprüften Bedingungswerken und beschreibt den typischen Zuschnitt am portugiesischen Markt. Ihre Police kann davon abweichen, in beide Richtungen.

Prüfen Sie in Ihrer Police, ob diese Punkte ausgeschlossen sind

  • Montage, Demontage, Wartung und Bauarbeiten am Gebäude. In beiden Verträgen ausgeschlossen, in einem davon zusätzlich die Folgen fehlerhaft ausgeführter Arbeiten. Zuständig ist in dieser Phase die Betriebshaftpflicht des Installateurs, bei größeren Vorhaben die Bauversicherung in Portugal.
  • Fabrikations- und Materialfehler, Verschleiß und fehlende Wartung. Das Erste ist ein Gewährleistungsthema gegenüber Hersteller und Installateur. Beim Zweiten gilt: Bei zwanzig Jahren Lebensdauer ist der Wartungsnachweis Teil des Versicherungsschutzes, nicht nur der Herstellergarantie.
  • Erdbeben, soweit die gesonderte Deckung fenómenos sísmicos nicht eingeschlossen ist.
  • Diebstahl ohne Einbruchspuren. Der Diebstahlschutz setzt in den zitierten Bedingungen Einsteigen, Aufbrechen oder falsche Schlüssel voraus. Für ein frei stehendes Modulfeld auf dem Grundstück ist das eine echte Hürde.
  • Ertragsausfall. Der entgangene Eigenverbrauch während der Reparatur ist in der Hausversicherung im Regelfall kein Gegenstand.

Zeitwert statt Neuwert: was am Ende ausgezahlt wird

Selbst bei klarer Deckung kann die Auszahlung deutlich unter dem Preis einer neuen Anlage liegen, weil für Eigenerzeugungsanlagen eine andere Bewertungsregel gilt als für das Gebäude. In den zitierten Bedingungen des einen Versicherers wird das Gebäude zu Wiederaufbaukosten reguliert, das sistema de microgeração de energia dagegen „ao custo de substituição dos bens pelo seu valor em novo deduzido da depreciação inerente à antiguidade, estado de conservação e uso“, also zum Neuwert abzüglich der Abschreibung für Alter, Erhaltungszustand und Gebrauch.

Beispielrechnung: was die Abschreibung ausmacht

Eine Anlage mit 8 kWp wurde vor acht Jahren für 14.000 Euro errichtet. Eine gleichwertige neue Anlage kostet heute 12.000 Euro. Ein gedecktes Ereignis zerstört sie vollständig, die Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro.

Reguliert wird nicht der Neupreis, sondern der Neupreis abzüglich Abschreibung. Setzt der Sachverständige bei acht Jahren Nutzung und gutem Zustand eine Wertminderung von 30 Prozent an, ergibt das 12.000 minus 3.600, also 8.400 Euro, abzüglich Selbstbeteiligung 8.150 Euro. Die neue Anlage kostet 12.000 Euro, die Lücke beträgt 3.850 Euro.

Die Prozentzahl ist zur Veranschaulichung gewählt und keine Rechengröße aus einem Vertrag. Wie hoch die Wertminderung im konkreten Fall ausfällt und ob Ihr Vertrag eine abweichende Vereinbarung zulässt, ergibt sich ausschließlich aus Ihren condições particulares. Genau diese Vereinbarung ist der Punkt, an dem sich verhandeln lässt.

Daraus folgt zweierlei: Die Anlage gehört mit einem Wert in die Versicherungssumme, der zur heutigen Ersatzbeschaffung passt (wie sich der Gebäudewert ermitteln lässt, steht im Beitrag zu den Wiederaufbaukosten in Portugal), und die Frage nach einer ausdrücklichen Neuwertvereinbarung lohnt sich, denn der zitierte Text lässt sie zu.

Was Sie Ihrem Versicherer melden müssen

Umstände, die den Vertragsschluss oder die Konditionen beeinflusst hätten, sind dem Versicherer binnen 14 Tagen ab Kenntnis zu melden. Das steht in Artikel 93 des Decreto-Lei 72/2008, des portugiesischen Versicherungsvertragsgesetzes, und es ist die Vorschrift, an die bei einer Neuinstallation kaum jemand denkt.

Ob der Einbau einer PV-Anlage eine solche Umstandsänderung ist, sagt das Gesetz nicht. Es hängt vom Vertrag und vom Versicherer ab, und genau deshalb ist die Meldung der sichere Weg: Sie kostet nichts und schließt die Frage aus.

Was bei unterlassener Meldung passiert

Der folgende Artikel 94 staffelt die Folgen: Bei rechtzeitiger und richtiger Meldung zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung. Ohne Meldung kürzt er anteilig, im Verhältnis der tatsächlich gezahlten Prämie zu der Prämie, die für das reale Risiko fällig gewesen wäre. Ganz verweigern kann er nur bei vorsätzlichem Verhalten mit Vorteilsabsicht.

Es ist also eine abgestufte Sanktion, keine Alles-oder-nichts-Regel. Trotzdem ist eine anteilige Kürzung bei einem Gebäudeschaden schnell ein fünfstelliger Betrag, und sie lässt sich mit einer E-Mail vermeiden. Legen Sie dieser Meldung die technischen Daten der Anlage, das Datum der Inbetriebnahme und den Nachweis über das durchgeführte Verfahren bei.

Deutschland und Portugal im Vergleich

Der Hauptunterschied liegt nicht in der Sachdeckung, sondern in der Haftung: In Portugal ist die Haftpflicht für die Anlage eine gesetzliche Pflicht mit eigenem Vertrag, in Deutschland ist sie in aller Regel eine Frage der Erweiterung bestehender Policen.

Deutschland

Anbau am Haus, Haftung meist mitversicherbar

Die Anlage lässt sich üblicherweise in die Wohngebäudeversicherung einschließen oder über eine eigene Photovoltaikversicherung absichern, häufig als Allgefahrendeckung mit Ertragsausfall. Die Haftpflicht für die Anlage wird meist über die Privathaftpflicht oder eine Erweiterung abgebildet. Eine gesetzlich vorgeschriebene eigene Haftpflichtpolice für die Anlage gibt es für den normalen Eigenverbrauch nicht.

Portugal

Eigene Sachposition, eigene Pflichthaftpflicht

Ob die Anlage zum Gebäude zählt, entscheidet die Definition im Vertrag, und sie fällt zwischen den Gesellschaften gegensätzlich aus. Für die Haftung verlangt das Energierecht ab 700 Watt eine eigene Police, deren Nachweis jährlich bis zum 31. Januar einzureichen ist. Die Haftpflicht der Hausversicherung schließt genau diese Fälle aus.

Sechs Fehler aus der Praxis

Über das Ergebnis einer Regulierung entscheiden bei Photovoltaik häufiger die folgenden sechs Fehler als die Höhe des Schadens, und alle sechs lassen sich vor der Installation vermeiden.

1

!Die Anlage wird gebaut, die Police bleibt unverändert, weil das Haus ja versichert ist.
Erst in der Gebäudedefinition nachlesen, dann die Anlage als eigene Position aufnehmen lassen, wenn sie dort nicht enthalten ist.

2

!Die Zusatzdeckung für Bruch von Solarpaneelen wird eingeschlossen und für ausreichend gehalten.
Prüfen, ob sie sich auf thermische Kollektoren beschränkt. In den zitierten Bedingungen tut sie das und hilft der Photovoltaik nicht.

3

!Auf die Pflichthaftpflicht wird verzichtet, weil die Anlage unter 30 Kilowatt liegt.
Artikel 98 verweist auf die Absätze 2 bis 4 des Artikels 11. Absatz 4 beginnt bei 700 Watt, nicht bei 30 Kilowatt.

4

!Der Versicherungsnachweis wird einmal beim Verfahren eingereicht und danach nie wieder.
Der Nachweis ist jedes Jahr bis zum 31. Januar erneut fällig. Ein Kalendereintrag im Januar erledigt das dauerhaft.

5

!Der Wechselrichter brennt durch Überspannung, gemeldet wird der Schaden unter der Sturmdeckung.
Elektrische Ursachen gehören in die Deckung riscos elétricos oder in eine Elektronikversicherung. Ohne sie fehlt für den teuersten Einzelteil der Anlage der Schutz.

6

!Bei der Wohnung im condomínio wird angenommen, die Gemeinschaftspolice decke die eigene Anlage auf dem gemeinsamen Dach mit.
Das Dach gehört zum Gemeinschaftseigentum, die Anlage darauf nicht zwangsläufig. Aus dem Versammlungsprotokoll klären, wem sie gehört, welche Police zuständig ist und wer als Betreiber der UPAC die Pflichthaftpflicht abschließt.

Was sich ändert

Eine Änderung ist bereits beschlossen, sie betrifft aber nur die unterste Schwelle: Das Decreto-Lei 130/2026 vom 29. Juni 2026 ändert das Decreto-Lei 15/2022 und hebt nach den bislang veröffentlichten Darstellungen die Grenze, bis zu der eine Anlage ohne Einspeisung von jedem Kontrollverfahren befreit ist, von 700 auf 800 Watt an; als Zeitpunkt des Inkrafttretens wird Ende August 2026 genannt. Für jede Anlage, die ein Haus versorgen soll, bleibt es unabhängig davon beim Verfahren und damit bei der Versicherungspflicht aus Artikel 98. Betroffen sind Steckermodule auf dem Balkon, nicht das Dach. Wir ziehen diesen Abschnitt nach, sobald der Volltext der Änderung vorliegt.

PDF

Photovoltaik in Portugal: 12 Prüfpunkte für Ihre Police

Zwei Seiten zum Ausdrucken und Abhaken: ob die Anlage in der Versicherungssumme des Gebäudes enthalten ist, wie Diebstahl, Sturm und Hagel behandelt werden, was mit Wechselrichter und Speicher passiert, ob Ertragsausfall überhaupt Thema ist, wie die Haftpflicht bei Einspeisung geregelt ist, was die UPAC-Anmeldung verlangt und wo die Grenze zur Bauversicherung während der Montage verläuft. Kostenfrei, ohne Anmeldung.

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Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Fragen sind die, die uns zu Photovoltaik in Portugal am häufigsten gestellt werden, jeweils mit der Fundstelle, aus der sich die Antwort ergibt.

Ist eine Photovoltaikanlage in Portugal automatisch über die Hausversicherung mitversichert?

Nein, das hängt vom Vertrag ab. In den veröffentlichten Bedingungen von Fidelidade Casa Mais sind Anlagen zur Eigenstromerzeugung aus dem Gebäudebegriff ausdrücklich ausgenommen, außer für die gesetzliche Pflichtdeckung Feuer; sie brauchen dort eine eigene Position als sistema de microgeração de energia. In den Bedingungen von Allianz Casa gehören Solar- und Photovoltaikpaneele dagegen zum Gebäude. Prüfen Sie deshalb die Definition des edifício in Ihren eigenen Bedingungen.

Ab welcher Größe ist eine Haftpflichtversicherung für die Solaranlage in Portugal Pflicht?

Ab mehr als 700 Watt installierter Leistung. Artikel 98 des Decreto-Lei 15/2022 verlangt eine Haftpflichtversicherung für die Tätigkeiten nach den Absätzen 2 bis 4 des Artikels 11, und Absatz 4 erfasst den Eigenverbrauch von über 700 Watt bis 30 Kilowatt. Nur Anlagen bis 700 Watt ohne Einspeisung von Überschuss sind von jedem Verfahren und damit von dieser Pflicht ausgenommen.

Stimmt es, dass die Versicherungspflicht erst ab 30 Kilowatt gilt?

Nein. Bei 30 Kilowatt liegt die Grenze zwischen der bloßen Anzeige und dem Registrierungsverfahren mit Betriebszertifikat, nicht die Grenze der Versicherungspflicht. Artikel 98 verweist ausdrücklich auf die Absätze 2 bis 4 des Artikels 11 und damit auch auf den Bereich unterhalb von 30 Kilowatt. Die verbreitete Angabe ist an dieser Stelle zu eng.

Deckt meine Privathaftpflicht Schäden ab, die meine Solaranlage bei Nachbarn verursacht?

In der Regel nicht. Beide geprüften Bedingungswerke schließen aus ihrer Haftpflichtdeckung Schäden aus, für die nach dem Gesetz eine eigene Pflichtversicherung besteht. Weil Artikel 98 des Decreto-Lei 15/2022 für Anlagen über 700 Watt genau eine solche Pflichtversicherung anordnet, verweist die Hausversicherung an dieser Stelle auf die Pflichtpolice. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie Ihr Vertrag damit umgeht.

Muss ich meinem Versicherer sagen, dass ich eine Anlage installiert habe?

Ja, sobald der Umstand die Konditionen des Vertrags beeinflusst hätte. Artikel 93 des Decreto-Lei 72/2008 setzt dafür eine Frist von 14 Tagen ab Kenntnis. Wird die Meldung versäumt und tritt danach ein Schaden ein, den die Änderung beeinflusst hat, kürzt der Versicherer nach Artikel 94 anteilig im Verhältnis der gezahlten zur geschuldeten Prämie. Die vollständige Leistungsverweigerung setzt vorsätzliches Verhalten mit Vorteilsabsicht voraus.

Sind Wechselrichter und Batteriespeicher wie die Module versichert?

Meistens nicht über dieselbe Deckung. Module gehen durch Bruch, Sturm oder Herabfallen kaputt, Wechselrichter und Speicher dagegen durch Überspannung, Kurzschluss und Überhitzung. Für elektrische Ursachen braucht es die Deckung riscos elétricos oder eine gesonderte Elektronikversicherung. Wer nur die Sachdeckung für die Module prüft, lässt das teuerste Einzelteil der Anlage ungeschützt.

Bekomme ich bei einem Totalschaden eine neue Anlage bezahlt?

Nur wenn Ihr Vertrag das ausdrücklich vorsieht. In den zitierten Bedingungen wird das Gebäude zu Wiederaufbaukosten reguliert, eine Anlage zur Eigenstromerzeugung dagegen zum Neuwert abzüglich der Abschreibung für Alter, Erhaltungszustand und Gebrauch. Bei einer acht Jahre alten Anlage ist der Unterschied schnell vierstellig. Der Text lässt eine abweichende Vereinbarung in den condições particulares zu, und genau danach sollte man fragen.

Was passiert, wenn ich Überschuss ins Netz einspeise?

Dann sind zwei Punkte zu prüfen. Erstens entfällt die Befreiung vom Kontrollverfahren auch für Kleinstanlagen, weil Artikel 11 Absatz 5 sie an die Bedingung knüpft, dass keine Einspeisung vorgesehen ist. Zweitens gilt die Definition der Solarpaneele in den Bedingungen von Allianz Casa ausdrücklich für Anlagen „sem fins específicos de venda de energia elétrica“. Wer regelmäßig einspeist und vergütet wird, sollte sich bestätigen lassen, dass seine Anlage weiterhin darunter fällt.

Unser Rat als unabhängiger Makler

Bei diesem Thema entscheidet sich alles vor der Montage, nicht nach dem Schaden. Wer die Anlage aufstellen lässt und danach nachfragt, hat drei Dinge nicht mehr in der Hand: die Aufnahme in die Versicherungssumme zum richtigen Wert, die Meldung innerhalb der Vierzehn-Tage-Frist und den Nachweis der Pflichthaftpflicht zum Tag der Inbetriebnahme.

Als unabhängiger Versicherungsmakler ohne Bindung an eine Gesellschaft lesen wir für Sie nach, wie Ihr Vertrag den Gebäudebegriff zieht, ob Ihre Anlage darunter fällt und welche Bausteine für Elektronik, Diebstahl und Haftung nötig sind. Wir sagen Ihnen auch, wenn Ihre bestehende Police ausreicht. Kommt es zum Schaden, führen wir die participação de sinistro, begleiten die Begutachtung und übernehmen den Schriftwechsel, auf Deutsch, auch wenn die Gegenseite ein portugiesischer Versicherer oder Sachverständiger ist. Welche Bausteine wir für Gebäude, Hausrat und Haftpflicht kombinieren, steht auf unserer Seite zur Hausversicherung in Portugal.

Wir prüfen, ob Ihre Anlage wirklich in Ihrer Police steht

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Unser Büro in Almancil, Quinta do Lago, ist für die gesamte Algarve zuständig. Beratung auch telefonisch und online.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine rechtliche Beratung noch die Prüfung Ihres konkreten Versicherungsvertrags. Die Angaben zu Verfahren, Fristen und Rechtsfolgen entsprechen dem Stand August 2026 und stützen sich auf die verlinkten portugiesischen Gesetzestexte, auf die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden sowie auf die öffentlich publizierten Allgemeinen Bedingungen zweier Versicherer, die als Beispiel für die Marktpraxis dienen und keine Empfehlung darstellen. Definitionen, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Bewertungsregeln unterscheiden sich zwischen den Gesellschaften erheblich. Welche Leistungen Ihre Police enthält, ergibt sich ausschließlich aus Ihren condições gerais und condições particulares. Sprechen Sie uns an, wenn wir das für Sie prüfen sollen.

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