Ist eine Haftpflichtversicherung fuer das Fliegen von Drohnen, in Portugal, obligatorisch?

Ist eine Haftpflichtversicherung fuer das Fliegen von Drohnen, in Portugal, obligatorisch?

 

Das Fliegen einer Drohne hat etwas wahrhaft Magisches an sich. Es verändert deine Sicht auf die Welt, buchstäblich und im übertragenen Sinne. Wenn man in der Luft ist, sieht man die Dinge aus einer anderen Perspektive. Man kann die Schönheit der Umgebung auf eine Weise genießen, die vom Boden aus einfach nicht möglich ist. Und wenn Sie eine Drohne fliegen, haben Sie auch die Kontrolle. Sie entscheiden selbst, wohin Sie fliegen und was Sie filmen. Das ist ein berauschendes Gefühl…

Mit der zunehmenden Beliebtheit von Drohnen steigt auch der Bedarf an einer Drohnenversicherung. Obwohl die meisten Drohnenpiloten ihre Fahrzeuge sicher und verantwortungsbewusst betreiben, können und werden Unfälle passieren. Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung für jeden, der eine Drohne besitzt oder betreibt, von entscheidender Bedeutung. Im Falle eines Unfalls kann diese Art von Versicherung helfen, die Kosten für Sach- oder Personenschäden zu decken.

In Portugal ist eine Haftpflichtversicherung für die meisten Drohnenbetreiber sogar obligatorisch. Indem Sie sich mit einer Versicherung schützen, können Sie sicherstellen, dass Sie im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert sind.

 

Drohnenversicherung in Portugal

 

Wenn das Gewicht der Drohne mehr als 900 Gramm beträgt, ist in Portugal eine Versicherung obligatorisch (Portaria n.º 2/2021, de 04.01.2021), ebenso wie die Registrierung der Betreiber bei ANAC.

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Die Jahresprämien für die obligatorische Drohnenversicherung variieren  nach Art der Drohne und je nachdem, ob die Drohne von Privatpersonen oder Unternehmen genutzt wird.

Im Folgenden finden Sie einige der Fragen, die wir Ihnen stellen müssen, um Ihre Drohnenversicherung zu berechnen:

  • Versicherungsnehmer (Name, Adresse und Steuernummer)?
  • Beziehung zur Drohne (Eigentümer, Pilot)
  • Merkmale des Geräts:
    • Marke/Modell?
    • Seriennummer (nur bei Ausstellung einer Police erforderlich)
    • Maximales Startgewicht (einschließlich aller im Flug installierten Geräte)?
    • Jahr der Herstellung
  • Wer ist der Fernpilot (oder mehrere) der Ausrüstung?
  • Art der Nutzung – privat (Freizeit und Hobby) oder beruflich (bitte angeben)?
  • Gab es in den letzten 3 Jahren Schäden, die mit der Drohne oder den Fernsteuerungspiloten entstanden sind?

 

Der rechtliche Kontext von Drohnen in Portugal

 

Das Gesetzesdekret Nr. 58/2018 verpflichtet UAS-Betreiber, die unbemannte Luftfahrzeuge (UA) mit mehr als 0,900 kg (900 g) betreiben, zum Abschluss einer Versicherung. Die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung wird nach Abschluss eines Versicherungsvertrags für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 0,900 kg obligatorisch. Die Deckung, die Bedingungen und das Mindestkapital des Versicherungsvertrags werden durch die Ministerialverordnung 2/2021 vom 04.01.2021 genehmigt. Darin werden die Deckungen, die Bedingungen und das Mindestkapital für die in Artikel 10 der Gesetzesverordnung Nr. 58/2018 vom 23. Juli vorgesehene Haftpflichtversicherung festgelegt, die von den Betreibern ziviler unbemannter Luftfahrzeuge („UAS“ Unmanned Aircraft System operators) abzuschließen ist.

Die in dieser Verordnung genannte Versicherungspflicht tritt 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung, d.h. ab dem 03. Februar 2021, in Kraft.

Die vorgesehene Versicherung wird abgeschlossen, um die Verpflichtung zur Entschädigung Dritter für Sachschäden zu decken, die durch UAS verursacht werden, deren jeweiliges Luftfahrzeug eine maximale Betriebsmasse von mehr als 900 Gramm und bis zu 20 kg hat (Pflichtversicherung), mit einer Mindestversicherungssumme pro Jahr, unabhängig von der Anzahl der Schäden, wie in der Verordnung festgelegt.

Die Betreiber von UAS, die in der spezifischen oder zertifizierten Kategorie mit UAS mit einer maximalen Betriebsmasse von weniger als 900 Gramm operieren, müssen aufgrund des Risikos des Betriebs oder unabhängig von der Kategorie, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat operieren, z.B. bei einem grenzüberschreitenden Betrieb, darauf achten, ob es in diesem Land eine nationale Gesetzgebung zu diesem Thema gibt, so dass es notwendig sein kann, eine Versicherung abzuschließen.

Für die Betreiber von UAS, die in der offenen, spezifischen oder zertifizierten Kategorie mit UAS mit einer maximalen Betriebsmasse von mehr als 20 kg operieren, gilt die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber, so dass sie eine Versicherung in Übereinstimmung mit dieser Verordnung abschließen müssen.

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