c1 broker®

Was tun bei einem Todesfall in Portugal?

Falecimento de um ente próximo Aspectos importantes a considerar - C1 Broker - Seguros em Portugal

Die Nachricht vom Tod eines geliebten Menschen zu erhalten, ist etwas, das sich niemand wünscht. Neben der Trauer und der Zeit, in der man trauert, muss man eine Reihe von bürokratischen Formalitäten im Zusammenhang mit dem Todesfall erledigen.

 

Nach den Leitlinien des Leitfadens des Justizministeriums für den Sterbefall müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, die je nach Situation zwischen einer Woche und zwei Monaten nach dem Todesfall variieren können. Zunächst ist es wichtig, dass:

  • Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen;
  • die Sterbeurkunde zu besorgen;
  • die Abwesenheit von der Arbeit oder der Schule zu begründen.

 

Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsinstitut ist es wichtig, sich über die angebotenen Dienstleistungen, die Kosten und die zu beachtenden Verfahren zu informieren. Die Agentur kann bei der Organisation der Totenwache, des Gottesdienstes und der Beerdigung behilflich sein, die Sterbeurkunde besorgen, den Tod innerhalb des festgelegten Zeitrahmens melden, eine Erklärung über die Teilnahme an der Beerdigung ausstellen, um die Abwesenheit von der Arbeit oder der Schule zu rechtfertigen, und gegebenenfalls staatliche Unterstützung im Namen des Begünstigten beantragen.

 

 

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod einer Person bestätigt und je nach den Umständen des Todes von einem Arzt oder einer zugelassenen Einrichtung ausgestellt wird.

  • Tritt der Tod zu Hause ein, müssen Sie die ärztliche Notrufnummer 112 anrufen, um die Bescheinigung zu erhalten.
  • In Krankenhäusern oder Pflegeheimen wird die Bescheinigung in der Regel von der Einrichtung ausgestellt.
  • Bei einem Unfalltod, einem Verbrechen oder einem Tod unter unbekannten Umständen ist es unerlässlich, sich an die Polizei (PSP oder GNR) zu wenden, um die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

 

 

Rechtfertigung von Abwesenheiten aufgrund des Todes eines Familienmitglieds

Wenn ein Angehöriger stirbt, gewährt das Gesetz eine Trauerzeit von 2 oder 5 Tagen, je nach Verwandtschaftsgrad, die ab dem ersten Tag der Abwesenheit ununterbrochen sein muss. Um die Abwesenheit zu rechtfertigen, müssen Sie die vom Bestattungsinstitut ausgestellte Anwesenheitserklärung vorlegen, in der das Datum der Beerdigung und der Verwandtschaftsgrad mit dem Verstorbenen angegeben sind.

Zum Beispiel:

  • 2 Trauertage werden u. a. gewährt für: Enkel, Großeltern, Geschwister, Schwager und Schwägerin, während
  • 5 Trauertage gelten für Ehegatten, Eltern und Schwiegereltern.

Durch eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung wurde die Trauerzeit in Ausnahmefällen, z. B. beim Verlust von Kindern, auf 20 Tage verlängert. Sobald Sie die ärztliche Bescheinigung über den Tod erhalten haben, können Sie den Tod feststellen lassen, indem Sie die erforderlichen Dokumente bei Standesämtern, Bürgerbüros oder dem portugiesischen Konsulat vorlegen.

 

 

Benachrichtigung der Bank über den Tod eines Familienmitglieds

Es ist notwendig, die Bank über den Tod des Kontoinhabers zu informieren. Eine Anleitung zu diesem Verfahren finden Sie auf der Website der Banco de Portugal.

„Die jeweiligen Erben können auf die Konten zugreifen, sofern sie die Verbindung nachweisen können. Dazu müssen sie die Sterbeurkunde und die Vollmacht der Erben vorlegen. Außerdem müssen sie nachweisen, dass die Stempelgebühr für die Übertragung der Einlagen entrichtet wurde. Im Falle einer Steuerbefreiung müssen sie nachweisen, dass die Verpflichtung zur Anmeldung der Übertragung beim Finanzamterfüllt wurde.

 

 

Meldung von Vermögenswerten an das Finanzamt

Wenn der Verstorbene über Vermögen verfügte, ist es wichtig, dieses anzumelden und der Steuer- und Zollbehörde über die für den Nachlass zuständige Person zu melden. Dieser Vorgang muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem der Tod eingetreten ist, abgeschlossen sein.

 

 

Tod eines Angehörigen: Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie der Sterbeurkunde;
  • Bürgerkarte oder ein gleichwertiger Ausweis für den Verstorbenen und das Familienoberhaupt;
  • Vollständiger Name und Steuernummer der anderen Erben;
  • Testament oder Schenkungsurkunde oder Bescheinigung über den Verzicht oder die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses (falls vorhanden);
  • Schließlich eine Liste der zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte und deren Wert (Vermögensverzeichnis).

 

Tod eines Verwandten: Welche Vermögenswerte werden auf den Nachlass angerechnet?

  • Bankkonten;
  • Immobilien;
  • Möbel
  • Kraftfahrzeuge;
  • Sparpläne für den Ruhestand;
  • Lebensversicherungen
  • Aktien und Sparbriefe;
  • Investmentfonds;
  • Schließlich wertvolle Güter (Gold, Silber, Edelsteine usw.);

 

Verbundene Kosten

Im Allgemeinen ist die Unterrichtung der Steuer- und Zollbehörde mit keinerlei Kosten verbunden. Es kann jedoch eine Stempelsteuer erhoben werden, die bei geerbtem Vermögen 10 % beträgt. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: wenn Sie ein naher Verwandter des Verstorbenen sind (z. B. Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern) oder wenn der Steuerbetrag gleich oder weniger als 10 Euro beträgt.

 

Woraus besteht die Figur des Familienoberhaupts?

Die cabeça de casal ist die Person, die für die Verwaltung einer Erbschaft, die Benachrichtigung des Finanzamts über den Tod und die Benachrichtigung der Erben zuständig ist. In der Regel wird der Ehegatte als Familienoberhaupt bestimmt, wenn er ein Erbe ist. Die Bestimmung des Familienoberhaupts richtet sich nach der in Artikel 2080 des Gesetzesdekrets 47344 festgelegten Reihenfolge, die drei Fälle vorsieht:

  • Der nächste Verwandte im Rang unter den gesetzlichen Erben wird als Haupt des Paares bestimmt.
  • Bei gleichrangigen gesetzlichen Erben oder testamentarischen Erben hat derjenige Vorrang, der mindestens ein Jahr vor dem Tod des Verstorbenen mit diesem zusammengelebt hat.
  • Bei Gleichstellung nimmt der älteste Erbe diese Stellung ein.

 

Wie ist bei der Zulassung von Erben vorzugehen?

Wenn es sich um bewegliches oder unbewegliches Vermögen handelt, ist es unerlässlich, eine Erbenermächtigung zu erteilen, um

  • die Erben rechtlich zu identifizieren;
  • das geerbte Vermögen auf den Namen aller Erben zu registrieren;
  • das Vermögen unter den Erben aufzuteilen. Dieses Dokument kann jederzeit angefordert werden und ist notwendig, um beispielsweise auf die Bankkonten der verstorbenen Person zuzugreifen. In der Regel ist es das Familienoberhaupt, das die Vollmacht der Erben beantragt. Die Kosten für diesen Vorgang belaufen sich auf mindestens 150 Euro, je nach Art der Vollmacht, der Anzahl der Erben und der zu ermittelnden Vermögenswerte.

 

Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Es gibt drei Kategorien von Erbenermächtigungen, deren Kosten sich nach der Komplexität des Verfahrens richten:

  • Einfache Erbenermächtigung;
  • Erbenermächtigung mit Registrierung des Nachlassvermögens;
  • Erbenermächtigung mit Eintragung des Nachlassvermögens und Teilung des Vermögens. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erbenermächtigung ein Dokument ist, das die Erben des Verstorbenen identifiziert. Bei der Eintragung des Nachlassvermögens werden alle zu vererbenden Vermögenswerte aufgeführt, unabhängig davon, ob es sich um Immobilien, bewegliche Güter oder Beteiligungen handelt. Darüber hinaus ist es möglich, das Vermögen unter den Erben aufzuteilen und festzulegen, wer welche Vermögenswerte erhält. Die Wahl der Art der Vollmacht hängt von den Zielen und Bedürfnissen der Erben sowie von den erforderlichen Dokumenten ab. Um beispielsweise auf die Bankkonten einer verstorbenen Person zugreifen zu können, ist eine Vollmacht der Erben erforderlich.

 

Erforderliche Dokumente:

  • Eine Kopie der Sterbeurkunde;
  • Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument für den Verstorbenen und das Familienoberhaupt;
  • Vollständiger Name und Steuernummer der anderen Erben;
  • Schließlich, falls vorhanden, ein Testament oder eine Schenkungsurkunde.

 

 

Tod eines Angehörigen: Welche staatliche Unterstützung gibt es?

Der Staat bietet eine gewisse Unterstützung. Nachfolgend finden Sie die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um sie in Anspruch zu nehmen und zu nutzen.

 

 

Sterbegeld

Diese Leistung wird in Form eines Pauschalbetrags an die Angehörigen des verstorbenen Sozialhilfeempfängers gezahlt, und zwar unter den folgenden Bedingungen

  • Ohne Erfüllung einer Garantiezeit gemäß der allgemeinen Regelung der sozialen Sicherheit;
  • -mit einer Garantiezeit von 36 Beitragsmonaten nach dem System der freiwilligen Sozialversicherung.

Die Höhe dieser Leistung beträgt 1.316,43 Euro. Um sie zu beantragen, müssen Sie das Antragsformular für Sterbegeld ausfüllen und innerhalb von 180 Tagen nach dem Todestag zusammen mit den auf dem Formular geforderten Unterlagen bei den Sozialversicherungsstellen einreichen.

 

 

Rückerstattung der Bestattungskosten

Es besteht auch die Möglichkeit, die Erstattung der Beerdigungskosten zu beantragen, sofern diese durch Quittungen belegt sind und der Verstorbene dem allgemeinen System der sozialen Sicherheit angehörte. Allerdings kann kein anderes Familienmitglied des Verstorbenen Anspruch auf Sterbegeld haben, und der Antragsteller muss die Originalbelege für die Bestattungskosten vorlegen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag liegt bei 1 316,43 Euro. Um diese Erstattung zu erhalten, müssen Sie den Antrag auf Erstattung der Bestattungskosten ausfüllen und innerhalb von 90 Tagen nach der Todesmeldung zusammen mit den auf dem Formular geforderten Unterlagen bei den Sozialversicherungsämtern einreichen.

 

 

Bestattungsbeihilfe

Hierbei handelt es sich um eine einmalige Geldleistung, die den Antragsteller bei den Beerdigungskosten unterstützen soll, sofern er in Portugal lebt. Sie richtet sich vor allem an Personen, die nicht durch ein obligatorisches Sozialversicherungssystem abgedeckt sind, das ein Sterbegeld gewährt. Der Festbetrag dieser Unterstützung beträgt 219,96 Euro. Um sie zu erhalten, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten Tag des Monats, der auf den Todesfall folgt, das entsprechende Formular ausfüllen und zusammen mit den auf dem Formular verlangten Unterlagen bei den Sozialversicherungsstellen einreichen.

 

 

Witwenrente

Die Witwenrente ist eine monatliche Leistung für überlebende Ehegatten von Sozialrentenempfängern. Die Person, die diese Leistung beantragt, darf keinen eigenen Anspruch auf eine andere Rente haben und muss die Bedürftigkeitsprüfung der Sozialrente erfüllen. Der Wert der Witwenrente beträgt 127,07 Euro, was 60 % des Wertes der Sozialrente entspricht. Um diese Rente zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb von höchstens 6 Monaten nach dem Todesmonat beim Sozialversicherungsamt einreichen.

 

 

Waisenrente

Die Waisenrente ist eine monatliche Leistung, die portugiesischen Waisen, die im Land leben und minderjährig oder unterhaltsberechtigt sind, bis zu ihrer Volljährigkeit und Unabhängigkeit gewährt wird. Die Höhe der Rente richtet sich nach einem Teil der Sozialrente, der Anzahl der Waisen und danach, ob ein Ehegatte oder ehemaliger Ehegatte Anspruch auf die Rente hat. Der Betrag variiert zwischen 42,36 Euro und 169,43 Euro. Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie das Antragsformular für die Waisenrente ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Sterbemonat bei den Sozialversicherungsämtern einreichen.

 

 

Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Familienangehörige des Verstorbenen, die durch den Tod des Berechtigten ihre Einkommensquellen verloren haben. Um Anspruch auf diese Rente zu haben, muss die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes

  • 36 Monate lang Beiträge zum allgemeinen System der sozialen Sicherheit entrichtet haben;
  • 72 Beitragsmonate in der freiwilligen Sozialversicherung. Um diese Unterstützung zu beantragen, müssen Sie das Antragsformular für das Sterbegeld ausfüllen und innerhalb von höchstens 6 Monaten nach dem Tod des Begünstigten bei der Sozialversicherung einreichen.

 

ADSE-Leistungsempfänger

Wenn der Verstorbene ein ADSE-Begünstigter war, müssen Sie das ADSE unbedingt über den Todesfall informieren. Dazu müssen Sie die Begünstigtennummer des Verstorbenen zusammen mit der Sterbeurkunde vorlegen. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung, wofür die Vorlage von Belegen für die Ausgaben und die IBAN erforderlich sind.

Wenn Sie bereits Anspruch auf die Leistungen des verstorbenen Ehegatten hatten, bleibt diese Bedingung bestehen. Wenn Sie jedoch noch nie in den Genuss dieser Leistung gekommen sind, gibt es eine bestimmte Frist für die Geltendmachung dieses Anspruchs, sofern Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich am besten direkt an die ADSE-Dienststellen.

In sozialen Medien teilen:

Ähnliche Beiträge:

Benötigen Sie eine Kontaktaufnahme des C1 Broker-Teams?

Hinterlassen Sie Ihre Nummer